Rechtsprechung
RG, 11.12.1884 - Rep. I. 346/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1884,113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wird in irgend einer Beziehung die inländische Rechtsverfolgung gegen einen auswärtigen Gemeinschuldner durch einen im Auslande eröffneten Konkurse gehindert? 2. Ist der Gemeinschuldner als solcher prozeßunfähig?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einschränkung der Rechtsverfolgung gegen einen auswärtigen Gemeinschuldner nach der Insolvenzeröffnung im Ausland
- opinioiuris.de
Inländische Rechtsverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 14, 405
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84
Wirkung des Auslandskonkurses im Inland
a) Während sich das Reichsgericht in seiner ersten einschlägigen Entscheidung vom 28. März 1882 (RGZ 6, 400, 404-408) in enger sprachlicher Anlehnung an die Gesetzesmaterialien zu dem freieren internationalen Standpunkt des deutschen Konkursrechtes bekannte, daß der Auslandskonkurs seine Wirkungen grundsätzlich auch im Inland entfalte (vgl. Thieme, Inlandsvollstreckung und Auslandskonkurs, Rabels Z 37 (1973), 685), ging es erstmals in der Entscheidung vom 11. Dezember 1884 (RGZ 14, 405, 406, 410) vom Prinzip der Nichtanerkennung ausländischer Konkursverfahren aus, dessen Bestätigung sich in § 207 (§ 237) KO findet.